§ 1 EINLEITENDE BESTIMMUNGEN FÜR EUROPÆISKE
Geltend ab dem 01.01.2009
1. Wer ist versichert?
Versichert sind die in der Police/Prämienrechnung oder Reisebestätigung des Reiseveranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis, sofern die Versicherungsprämie gezahlt wurde. Hiernach die versicherte Person genannt.
2. Wann beginnt, und wann endet die Versicherung?
Der Versicherungsschutz deckt von dem Zeitpunkt der Einzahlung des Depositums beziehungsweise des Mietzinsbetrages und dauert bis zum Anfang der Mietperiode. Das Urlaubs-Vollschutz-Paket (UVP) deckt aber bis zur Beendigung des Mietvertrags.
§ 2 REISE-RÜCKTRITTSKOSTEN-VOLLSCHUTZ OHNE SELBSTHALT (RRV)
1. In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?
2.1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
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Tod
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Akut auftretende, schwere Krankheit/Unfallverletzung
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Akut auftretende Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
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Impfunverträglichkeit (die versicherte Person reagiert allergisch auf Impfstoffe)
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Schwangerschaft
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Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
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Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
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Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder eine mitreisende Risikoperson, sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat.
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Verspäteter Reiseantritt bei akut auftretender Krankheit/ Unfallverletzung bei Angehöringen der versicherten Person
Risikopersonen sind:
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Die Angehörigen der versicherten Person
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Einer der versicherten mitreisenden Personen
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Diejenigen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
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Diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben, und deren Angehörige.
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Bis zu sechs Personen, die von der Versicherung umfasst sind, können in einem von der Versicherung gedeckten Schadensfall bei einer mitreisenden Person die Reise stornieren.
2. Was ist durch die Versicherung gedeckt?
1. Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert.
2. Bei verspätetem Reiseantritt aus einem der unter Punkt 1 (In welchen Schadensfällen besteht Versicherungsschutz?) genannten Gründe erstattet die Europæiske die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden, durch den Preis des Aufenthaltes pro Tag. Erst bei Ankunft nach 12.00 Uhr gilt der Tag als nicht in Anspruch genommen.
3. Bei verspätetem Reiseantritt wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet die Europæiske die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise entstanden wären.
3. Umstände im Schadensfall:
Voraussetzung für die Schadenersatzpflicht durch Europæiske ist, dass die versicherte Person
1. Bei Eintritt des Versicherungsfalls die Reise sofort storniert, um den Schaden möglichst gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden
2. Den Mietvertrag vom Vermietungsbüro an die Europæiske einreicht.
3. Ärztliches Attest mit Diagnose von dem behandelnden Arzt besorgt (bezahlt von der versicherten Person). Die versicherte Person hat die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden und dem bei der Europæiske tätigen Arzt alle relevanten Arztberichte, hierunter auch die Krankengeschichte der versicherten Person, bereitzustellen. Bei Abbruch der Reise muss die versicherte Person an dem Aufenthaltsort vor der Abreise einen Arzt besuchen. Im Todesfall ist eine Kopie der Sterbebescheinigung einzureichen.
4. Beim Verlust eines Arbeitsplatzes den Kündigungsbrief einreicht
5. Eine Bestätigung des Einverständnisses mit dem gebuchten Aufenthalt durch das Arbeitsamt sowie der neue Anstellungsvertrag als Beleg für das neue Arbeitsverhältnis durch Arbeitsaufnahme an die Europæiske sendet.
4. Ausschluss:
Vorausbezahlte Kosten für Hotel und Transport in Verbindung mit verspätetem Reiseantritt sind nicht von der Versicherung umfasst.
§ 3 URLAUBS-VOLLSCHUTZ-PAKET (UVP)
Zusätzlich zur Deckung Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz ohne Selbstbehalt (RRV) erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Folgendes:
1. Reiseabbruch
Bei Reiseabbruch aus einem unter § 2 Punkt 1 genannten Gründe der Versicherung deckt die von der versicherten Person geleistete Miete für die Tage des Aufenthaltes, die nicht in Anspruch genommen werden. Erfolgt der Abbruch nach 12.00 Uhr wird der Ersatz erst vom nachfolgenden Tag geleistet. Nicht in Anspruch genommene Transportleistungen werden auch ersetzt.
2. Hausrat-Haftpflichtversicherung
2.1 Umfang des Versicherungsschutzes:
Die Versicherung deckt die Verpflichtung des Versicherten zum Schadensersatz gemäss dem Mietvertrag für in der Versicherungsperiode angerichtete Schäden am Hausrat in der gemieteten Ferienwohnung, darunter Schäden an Fensterscheiben und Spülbecken sowie Küchentischplatten; der Höchstbetrag für Schadensersatz beträgt jedoch DKK 8.000.
2.2 Ausschlüsse:
Schadensersatz wird nicht geleistet für:
a) gewöhnlichen Verschleiß, Risse, Schrammen, Verschmutzung oder allmähliche Verringerung,
b) von der versicherten Person oder deren Gästen begangenen Diebstahl,
c) vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
d) Schäden, die unter selbstverschuldeter Trunkenheit oder selbstverschuldetem Einfluss von Betäubungsmitteln oder sonstigen Rauschmitteln herbeigeführt sind, sofern dieser Zustand eine wesentliche mitwirkende Ursache zum entstandenen Schaden ist,
e) Schäden, die von Hunden oder sonstigen Haustieren verursacht worden sind,
f ) Schäden an Fahrrädern und Wasserfahrzeugen, einschliesslich an Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks sowie an dazugehörenden Teilen.
g) Kosmetische Schäden an Spülbecken, darunter an Whirlpools.
h) Schäden an Schwimmingpools und dem darin enthaltenen Wasser.
2.3 Versicherungssumme:
Ein Versicherungsschutz wird bis zu einem Betrag von EUR 10.000 für in der Versicherungsperiode entstandenen Schaden am Hausrat gewährt.
2.4 Selbstbeteiligung:
Der Selbstbehalt beträgt EUR 67,- pro Schaden.
2.5 Berechnung des Schadensersatzes:
a) Im Falle von totalbeschädigten Hausratsgegenständen wird der Schadensersatz nach den folgenden Grundsätzen berechnet: Gegenstände, die unter 2 Jahren alt sind, und die im Übrigen vor dem Eintritt des Schadens unbeschädigt waren, werden in Höhe des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände ersetzt.
Für Gegenstände, die über 2 Jahre alt sind, wird der Schadensersatz auf der Grundlage des Wiederbeschaffungspreises für entsprechende, neue Gegenstände abzüglich 10 % pro angefangenes Jahr ab dem Zeitpunkt für die Anschaffung des betreffenden Gegenstandes berechnet. Der Schadensersatz für diese Gegenstände kann jedoch nicht weniger als 20 % des Neuwertes betragen.
b) Die Versicherungsgesellschaft hat die Wahl, sich für eine Reparatur der beschädigten Gegenstände oder für die Auszahlung eines der Wertverringerung entsprechenden Betrages zu entscheiden.
c) Die Versicherungsgesellschaft ist zur Leistung eines Schadensersatzes in natura berechtigt, aber nicht verpflichtet.
2.6 Anerkennung eines Schadensersatzanspruches:
Die Gesellschaft ist lediglich zur Übernahme der von der Gesellschaft genehmigten Kosten verpflichtet. Eine Anerkennung oder Befriedigung einer Schadensersatzforderung durch die versicherte Person ist für die Gesellschaft nicht verbindlich. Durch seine Anerkennung einer Haftpflicht läuft die versicherte Person Gefahr, selbst zahlen zu müssen.
2.7 Verhalten im Schadensfall:
Jeder Schadensfall ist der Feriepartner Danmark sofort zu melden unter Beifügung der erforderlichen Nachweise. Bei Schaden an Hausratsgegenständen muss die versicherte Person anerkennen, den Schaden verursacht zu haben.
2.8 Doppelversicherung:
Kosten, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, sind von dieser Versicherung nicht umfasst.
2.9 Regress:
Sofern ein Schaden von einer Sachschadenversicherung umfasst ist, entfällt die Haftpflicht des Schädigers nach den dänischen gesetzlichen Schadensersatzbestimmungen, und somit der Schutz durch die Haftpflichtversicherung; es sei denn, dass der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
3. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3.0 Beschwerdeausschuss:
Wenn zwischen der versicherten Person und der Europæiske Streitigkeiten über den Versicherungsschutz entstehen sollten, und hat die versicherte Person erneut versucht, sich an Europæiske ohne befriedigendes Resultat zu wenden, kann die versicherte Person eine Beschwerde an den dänischen Beschwerdenausschuss für Versicherung (Ankenævnet for Forsikring) einreichen. Die Anschrift dieser Behörde lautet:
Ankenævnet for Forsikring
Anker Heegaards Gade 2
1572 København V,
Telefon: 3315 89 00 (im Zeitraum 10.00 bis 13.00 Uhr).
Zur Einreichung einer Beschwerde an den Beschwerdenausschuss ist ein bestimmtes Beschwerdeformular auszufüllen und eine geringe Gebühr zu zahlen. Das Beschwerdeformular sowie die Zahlkarte zur Zahlung der Gebühr sind erhältlich bei:
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a) Europæiske
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b) Ankenævnet for Forsikring
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c) Forsikringsoplysningen
Die Anschrift lautet:
Amaliegade 10, 1256
København K
Telefon: 33 13 75 55 (im Zeitraum 10.00 bis 16.00 Uhr).
3.1 Gerichtsstand:
Klage gegen die Europæiske kann am Wohnsitz der versicherten Person oder am Kopenhagener Amtsgericht (Københavns Byret) oder Landgericht (Østre Landsret), Dänemark, erhoben werden.
BITTE BEACHTEN SIE:
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist das Vermietungsbüro unverzüglich zu benachrichtigen. Nach Feststellung Ihrer krankheitsbedingten Stornierung oder eines Hausratschadens, wird das Vermietungsbüro die Schadensanzeige an die Europæiske weiterleiten, die die Schadenbearbeitung übernimmt und eine eventuelle Entschädigung auszahlt.
3.2 Definitionen
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Akut auftretende Krankheit/ Unfallverletzung. Unter akut auftretender Krankheit/ Unfallverletzung sind eine neu entstandene Krankheit/ Unfallverletzung, begründeter Verdacht auf eine neu entstandene schwere Krankheit, oder eine unvorhersehbare Verschlechterung einer bestehenden oder kronischen Krankheit zu verstehen.
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Hausrat. Unter Hausrat sind alle Gegenstände zu verstehen, die bewegbar sind und normalerweise zu dem Ferienhaus gehört, z.B. Musikanlagen, Fernsehgeräte, Video- und DVD-Systeme, Gemälde, nicht nagelfeste Lampen, Festnetztelefone, Gartengeräte, Küchenartikelgeräte sowie Teppiche.
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Fensterscheiben und Spülbecken. Unter Fensterscheiben und Spülbecken sind alleine Schäden an dem Fensterglas des Gebäudes, glaskeramischen Kochplatten, Klosettbecken, Zisternen, Waschbecken und Whirlpools sowie Badewannen zu verstehen.
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Angehörige. Angehörige sind Ehepartner, Lebensgefährten/-innen, Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Geschwister, Stiefgeschwister oder Pflegegeschwister.
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Der Preis des Aufenthaltes pro Tag. Der Preis des Aufenthaltes pro Tag versteht sich als der Mietbetrag dividiert durch die Dauer des Aufenthaltes (der Tag der Abreise und der Tag der Heimkehr werden als ein Tag betrachtet).
Die Stempelgebühr wird gemäss dem dänischen Stempelsteuergesetz berichtigt.